Mandanten-Information zum Jahresende 2025
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Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026 und neue Freigrenze
Bestandteile des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) waren die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld sowie die Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte der Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2025 und 2026. Somit ergeben sich u. a. folgende Änderungen ab dem 01.01.2026: Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag erhöht sich

Sachbezugswerte ab 01.01.2026
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunftund/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2026. Das Bundesministerium fürArbeit und Soziales hat in der „Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ die amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2026 festgelegt. Der

Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundesrat verabschiedet
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Steueränderungsgesetzes beschlossen. Es kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 01.01.2026 in Kraft. Das Gesetz enthält u. a. folgende steuerrechtliche Maßnahmen: Die Umsatzsteuer für Speisen
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Termine auf einen Blick
| Steuerart | Fälligkeit Januar 26 | Fälligkeit Februar 26 |
|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 12.01.20261 | 10.02.20262 |
| Umsatzsteuer | 12.01.20263 | 10.02.20264 |
| Umsatzsteuersondervorauszahlung | entfällt | 10.02.2026 |
| Gewerbesteuer/Grundsteuer | entfällt | 16.02.2026 |
| Sozialversicherung5 | 28.01.2026 | 25.02.2026 |
1 Für den abgelaufenen Monat.
2 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr, bei Jahreszahlern für das vorangegangene Kalenderjahr.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 26.01.2026/23.02.2026, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Wo der Minijob aufhört, beginnt der Midijob. Er endet, wenn der Verdienst im Schnitt 1.600 Euro übersteigt. Doch auch hier sind die Details wichtig. Deshalb sollte unbedingt die Steuerkanzlei miteinbezogen werden.
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Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
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