STEUERBERATUNG SABINE THIELER

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Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026 und neue Freigrenze

Bestandteile des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) waren die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld sowie die Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte der Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2025 und 2026. Somit ergeben sich u. a. folgende Änderungen ab dem 01.01.2026: Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag erhöht sich

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Sachbezugswerte ab 01.01.2026

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunftund/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2026. Das Bundesministerium fürArbeit und Soziales hat in der „Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ die amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2026 festgelegt. Der

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Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Steueränderungsgesetzes beschlossen. Es kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 01.01.2026 in Kraft. Das Gesetz enthält u. a. folgende steuerrechtliche Maßnahmen: Die Umsatzsteuer für Speisen

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Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit Januar 26Fälligkeit Februar 26
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag12.01.2026110.02.20262
Umsatzsteuer12.01.2026310.02.20264
Umsatzsteuersondervorauszahlungentfällt10.02.2026
Gewerbesteuer/Grundsteuerentfällt16.02.2026
Sozialversicherung528.01.202625.02.2026

1 Für den abgelaufenen Monat.
2 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr, bei Jahreszahlern für das vorangegangene Kalenderjahr.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 26.01.2026/23.02.2026, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Newspaper !

zusammengefaltete Finanzzeitschrift: hier gibt es aktuelle Informationen zu den Bereichen Steuern, Buchführung und Bilanzen

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Einnahmenüberschuss­rechnung: Das Wichtigste zusammengefasst

Bei der Einnahmenüberschussrechnung handelt es sich um eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Diese steht einem festgelegten Kreis an Selbstständigen zur Verfügung. Zu erfassen sind dabei lediglich die im Geschäftsjahr erfolgten Einnahmen und Ausgaben.

Konsolidierung – was bedeutet das eigentlich?

Die Definition des Begriffs „Konsolidierung“ im Wirtschaftskontext ist vielschichtig und beschreibt verschiedenste Dinge, wesentlich sind dies vor allem zwei: Das Finanzwesen versteht unter Konsolidierung die Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden, und daneben kennt die Betriebswirtschaft die Konzernkonsolidierung.

Kundensegmentierung bietet viele Möglichkeiten

Welche Produktempfehlung passt für wen? Kunden­segmen­tierung hilft Unter­nehmen dabei, diese Frage zu be­ant­worten, ihre Bestands­kund­schaft besser zu be­die­nen und den Absatz durch zusätz­liche Verkäufe zu steigern.

Mobiles Arbeiten – was gilt für die Arbeit zuhause und unterwegs?

Mobiles Arbeiten ist seit der Pandemie für viele Arbeitnehmende zur Selbstver­ständlichkeit geworden. Dabei spielt auch mobiles Arbeiten im Ausland eine immer größere Rolle. Doch was ist genau Mobile Work – und gibt es überhaupt einen Unterschied zum Homeoffice?

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Homeoffice und mobiles Arbeiten

Auch künftig wird das Homeoffice oder das mobile Arbeiten möglich sein. Arbeitsrechtlich sind diese Formen allerdings nur punktuell geregelt. Deshalb sollte sich die Unternehmensleitung intensiv damit beschäftigen – dieses Video gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Midijobs und Übergangsbereich

Wo der Minijob aufhört, beginnt der Midijob. Er endet, wenn der Verdienst im Schnitt 1.600 Euro übersteigt. Doch auch hier sind die Details wichtig. Deshalb sollte unbedingt die Steuerkanzlei miteinbezogen werden.

Testament

Juristen schätzen, dass 90 Prozent aller Testamente unwirksam sind. Damit Ihre Unternehmensnachfolge und die Verteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne geregelt werden, gibt es einiges zu beachten.

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Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
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