Gesetzliche Änderung bei Überweisungen
Gilt seit dem 5.10.25. Alle Infos hier zum Download.
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Bundesfinanzhof entschied zu Anforderungen an eine Rechnung
Der Bundesinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine „Rechnung“ sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistungabgerechnet wird. Weist ein bloßes Zahlungspapier offen Umsatzsteuer aus und erweckt damit den Eindruck einer

Kosten des Umzugs in eine größere Wohnung wegen Einrichtung eines „häuslichen Arbeitszimmers“
Eine Lehrerin, die eine Festanstellung an einer Grundschule erhielt, zog innerhalb einer Gemeinde von einer Zwei-Zimmerwohnung in eine Drei-Zimmerwohnungum. In der neuen Wohnung richtete sich die Klägerin im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Lehrerin ein häusliches Arbeitszimmer ein. Die Entfernung

Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils aus einem Firmenfitnessprogramm
Ermittlung des geldwerten Vorteils je Mitarbeiter Ein Unternehmen mit knapp 300 Mitarbeitern hatte seit 2011 mit einem Fitnessstudio eine Firmenfitness-Mitgliedschaftsvereinbarung abgeschlossen. Danach waren die Mitarbeiter des Unternehmens zum Besuch der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt. Die Vergütung erfolgte auf Basis
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Termine auf einen Blick
Steuerart | Fälligkeit Oktober 25 | Fälligkeit November 25 |
---|---|---|
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.10.20251 | 10.11.20252 |
Gewerbesteuer, Grundsteuer | entfällt | 17.11.2025 |
Umsatzsteuer | 10.10.20253 | 10.11.20254 |
Sozialversicherung5 | 28.106/29.10.2025 | 26.11.2025 |
1 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.10.8/27.10.2025/24.11.2025, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
6Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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