Mandanten-Information zum Jahresende 2025
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Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

Welche finanziellen Auswirkungen würden sich aus dem Wegfall des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer ergeben?
In letzter Zeit wird die Forderung nach dem Wegfall oder zumindest dem Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gefordert. Dies wird dann auch verbunden mit der Forderung nach Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V für die Berufstätigen

Neue Regeln beim Vorsteuerabzug
Für die meisten Unternehmen ändert sich beim Erwerb eines einheitlichen Gegenstands wenig, wenn das Unternehmen ausschließlich wirtschaftlich tätig ist. Bei Bezug eines einheitlichen Gegenstandes ist nach wie vor danach zu unterscheiden, ob der Gegenstand ausschließlich unternehmerisch oder ausschließlich nichtunternehmerisch (in

Grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsanzeige: Eigene Anzeigepflichten im Blick behalten
Steuerpflichtige, die ein Grundstück erwerben oder an einer Übertragung beteiligt sind, dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Notar sämtliche steuerlichen Pflichten übernimmt. Eine Erwerbsanzeige beim Finanzamt muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen – und zwar unabhängig davon, wer sie
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Termine auf einen Blick
| Steuerart | Fälligkeit Mai 26 | Fälligkeit Juni 26 |
|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 11.05.20261 | 10.06.20261 |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 10.06.2026 |
| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 10.06.2026 |
| Umsatzsteuer | 11.05.20262 | 10.06.20263 |
| Gewerbesteuer/Grundsteuer | 15.05.2026 | entfällt |
| Sozialversicherung4 | 27.05.2026 | 26.06.2026 |
1 Für den abgelaufenen Monat.
2 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 22.05.2026/24.06.2026, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
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