STEUERBERATUNG SABINE THIELER

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zuhören – verstehen – kümmern

Gut informiert !

Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

Zum Jahreswechsel !

Liebe Mandanten,

das Jahr 2023 geht mit schnellen Schritten dem Ende zu.

Das neue Jahr steht schon mit wichtigen Änderungen und Herausforderungen vor der Tür, die auch Sie betreffen. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Wie wünschen Ihnen eine ruhige Adventszeit.

Einen Überblick über das Wichtigste zum Jahreswechsel können Sie mit einem Klick auf den Button downloaden.

Mandanten Informationen im monatlichen Newsletter

Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit April 24Fälligkeit Mai 24
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.04.2024*10.05.2024**
Umsatzsteuer10.04.2024***10.05.2024****
Gewerbesteuer/Grundsteuerentfällt15.05.2024
Sozialversicherung*****26.04.202428.5.******/29.52024
*Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. **Für den abgelaufenen Monat. ***Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. ****Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. *****Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.04.2024/25.05.8/27.05.2024, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. ******Gilt für Bundesländer, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Newspaper !

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Wann ein Kapitalertrag in die Steuererklärung gehört

Da der Fis­kus auf Aktien­ge­win­ne und Zin­sen eine Ab­gel­tungs­teuer kas­siert, ge­ben vie­le ih­ren Ka­pi­tal­er­trag nicht in der Steuer­er­klä­rung an. Wer we­nig ver­dient oder Ver­lus­te ver­rech­nen will, pro­fi­tiert aber von der Ver­steu­erung der Ka­pi­tal­er­trä­ge über die Ein­kom­men­steuer.

Liebhaberei: das müssen Unternehmen wissen

Lang­jährige Verluste können sich für Unter­nehmerinnen und Unter­nehmer als Fallstrick erweisen. Denn sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt ihre Tätigkeit als Lieb­haberei einstuft. Ein Gespräch mit der Steuer­kanzlei bietet Orientierung.

So lässt sich der Ausbilderschein machen

Wer in Deutschland ausbilden möchte, braucht dazu meistens den Aus­bilder­schein nach AEVO. Dieser – auch AdA-Schein genannte – Nachweis stellt sicher, dass Aus­bilder nicht nur fachlich, sondern auch päda­gogisch und rechtlich kom­pe­tent sind. Eine Prüfung steht vor der Ein­tragung als Aus­bilder bei der IHK.

Eigenkapital erhöhen – das müssen Unter­nehmen be­achten

Die Eigenkapital­quote dient als wichtige Größe bei einer Kredit­vergabe. Rund 30 Prozent gelten als guter Wert. Unter­nehmen können durch eine Reihe von Maß­nahmen ihr Eigen­kapital erhöhen. Wichtig ist dabei immer der Austausch mit der Steuer­kanzlei.

Videothek

Homeoffice und mobiles Arbeiten

Auch künftig wird das Homeoffice oder das mobile Arbeiten möglich sein. Arbeitsrechtlich sind diese Formen allerdings nur punktuell geregelt. Deshalb sollte sich die Unternehmensleitung intensiv damit beschäftigen – dieses Video gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Midijobs und Übergangsbereich

Wo der Minijob aufhört, beginnt der Midijob. Er endet, wenn der Verdienst im Schnitt 1.600 Euro übersteigt. Doch auch hier sind die Details wichtig. Deshalb sollte unbedingt die Steuerkanzlei miteinbezogen werden.

Testament

Juristen schätzen, dass 90 Prozent aller Testamente unwirksam sind. Damit Ihre Unternehmensnachfolge und die Verteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne geregelt werden, gibt es einiges zu beachten.
Auf dem Weg zum Unternehmer?

Wir helfen Ihnen gern von Anfang an. Beim Start-up oder in der Unternehmensnachfolge.

Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
Aachener Str 340 – 346 B
50933 Köln