
Fälligkeitserfordernis bei der Zehn-Tages-Regelung
Im Streitfall ermittelte der Kläger seinen gewerblichen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Juli 2017 zahlte er
STEUERBERATUNG SABINE THIELER
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Im Streitfall ermittelte der Kläger seinen gewerblichen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Juli 2017 zahlte er
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Steuerart | Fälligkeit August 22 | Fälligkeit September 22 |
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Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.08.2022* | 12.09.2022* |
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 12.09.2022 |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | entfällt | 12.09.2022 |
Umsatzsteuer | 10.08.2022** | 12.09.2022** |
Gewerbesteuer/Grundsteuer | 15.08.2022**** | entfällt |
Sozialversicherung***** | 29.08.2022 | 28.09.2022 |
* Für den abgelaufenen Monat.
** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
**** In den Bundesländern und Regionen, in denen der 15.08.2022 ein gesetzlicher Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, wird die Steuer am 16.08.2022 fällig.
***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.08.2022/26.09.2022, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
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Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
Neumarkt 1D
50667 Köln