STEUERBERATUNG SABINE THIELER

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zuhören – verstehen – kümmern

Gesetzliche Änderung bei Überweisungen

Ab dem 5.10.25. Alle Infos hier zum Download.

Gut informiert !

Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

Zum Jahreswechsel !

Liebe Mandanten,

das Jahr 2023 geht mit schnellen Schritten dem Ende zu.

Das neue Jahr steht schon mit wichtigen Änderungen und Herausforderungen vor der Tür, die auch Sie betreffen. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Wie wünschen Ihnen eine ruhige Adventszeit.

Einen Überblick über das Wichtigste zum Jahreswechsel können Sie mit einem Klick auf den Button downloaden.

Mandanten Informationen im monatlichen Newsletter

Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit September 25Fälligkeit Oktober 25
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2025*10.10.2025**
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2025entfällt
Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2025entfällt
Umsatzsteuer10.09.2025***10.10.2025****
Sozialversicherung*****26.09.202528.10.******29.10.2025

*Für den abgelaufenen Monat.
** Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
**** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.09.2025/24.10.8/27.10.2025, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
****** Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Newspaper !

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

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DATEV Mittelstandsindex – August 2025

Auf Basis der Daten aus der UStVA und den Lohnabrechnungen erstellt DATEV aggregierte Auswertungen zur konjunkturellen Entwicklung im Mittelstand in Deutschland. Seit September 2024 wird der Index monatlich veröffentlicht.

KLR: Ein Überblick über die Kosten- und Leistungsrechnung

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Midijobs und Übergangsbereich

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Testament

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Auf dem Weg zum Unternehmer?

Wir helfen Ihnen gern von Anfang an. Beim Start-up oder in der Unternehmensnachfolge.

Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
Aachener Str 340 – 346 B
50933 Köln

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