STEUERBERATUNG SABINE THIELER

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zuhören – verstehen – kümmern

Gut informiert !

Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

Zum Jahreswechsel !

Liebe Mandanten,

das Jahr 2023 geht mit schnellen Schritten dem Ende zu.

Das neue Jahr steht schon mit wichtigen Änderungen und Herausforderungen vor der Tür, die auch Sie betreffen. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Wie wünschen Ihnen eine ruhige Adventszeit.

Einen Überblick über das Wichtigste zum Jahreswechsel können Sie mit einem Klick auf den Button downloaden.

Mandanten Informationen im monatlichen Newsletter

Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit März 25Fälligkeit April 25
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.03.2025*10.04.2025**
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.03.2025enfällt
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag10.03.2025enfällt
Umsatzsteuer10.03.2025***10.04.2025****
Sozialversicherung*****27.03.202528.04.2025

*Für den abgelaufenen Monat.
**Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
**** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern (ohne Dauerfristverlängerung) für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.03.2025/24.04.2025, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Newspaper !

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Jedes Unternehmen in Deutschland muss wissen, was der Mindestlohn ist

Was der Mindestlohn ist, dürf­te be­kannt sein. Das Min­dest­lohn­ge­setz in Deutsch­land kennt aber auch Aus­nah­men, die Fach­leu­te er­klä­ren soll­ten. We­gen har­ter Sank­tio­nen nach Feh­lern ist es wich­tig, das The­ma re­gel­mä­ßig bei der Steuer­be­ratungs­kanz­lei anzusprechen.

Kassenmeldepflicht: gesetzlicher Hintergrund

Spätestens bis 31. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassen­systeme beim Finanz­amt ange­meldet werden. Erfahren Sie mehr über die gesetz­lichen Hinter­gründe.

Gesetzliche Änderungen 2025

Mit der geforderten Digita­li­sie­rung geht es 2025 voran. Dafür sorgen neue Rege­lungen aus dem Büro­kratie­ent­lastungs­gesetz (BEG) IV. Aber auch neue Werte müssen Unter­nehmen in diesem Jahr berück­sichtigen.

Was die Produktsicherheits-Verordnung für Unternehmer bedeutet

Die neue Produktsicherheits­verordnung (GPSR) soll dafür sorgen, dass in der EU nur sichere Produkte erhält­lich sind. Neben Her­stellern und Impor­teuren muss sich auch der Handel auf zusätz­liche Infor­mations­pflichten ein­stellen.

Videos

Homeoffice und mobiles Arbeiten

Auch künftig wird das Homeoffice oder das mobile Arbeiten möglich sein. Arbeitsrechtlich sind diese Formen allerdings nur punktuell geregelt. Deshalb sollte sich die Unternehmensleitung intensiv damit beschäftigen – dieses Video gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Midijobs und Übergangsbereich

Wo der Minijob aufhört, beginnt der Midijob. Er endet, wenn der Verdienst im Schnitt 1.600 Euro übersteigt. Doch auch hier sind die Details wichtig. Deshalb sollte unbedingt die Steuerkanzlei miteinbezogen werden.

Testament

Juristen schätzen, dass 90 Prozent aller Testamente unwirksam sind. Damit Ihre Unternehmensnachfolge und die Verteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne geregelt werden, gibt es einiges zu beachten.
Auf dem Weg zum Unternehmer?

Wir helfen Ihnen gern von Anfang an. Beim Start-up oder in der Unternehmensnachfolge.

Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
Aachener Str 340 – 346 B
50933 Köln

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