STEUERBERATUNG SABINE THIELER

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Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach EinnahmenÜberschuss- Rechnung möglich Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, verliert

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Zum Jahreswechsel !

Liebe Mandanten,

das Jahr 2023 geht mit schnellen Schritten dem Ende zu.

Das neue Jahr steht schon mit wichtigen Änderungen und Herausforderungen vor der Tür, die auch Sie betreffen. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Wie wünschen Ihnen eine ruhige Adventszeit.

Einen Überblick über das Wichtigste zum Jahreswechsel können Sie mit einem Klick auf den Button downloaden.

Mandanten Informationen im monatlichen Newsletter

Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit Dezember 24Fälligkeit Januar 25
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.12.2024*10.01.2025**
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.12.2024entfällt
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag10.12.2024entfällt
Umsatzsteuer12.10.2024***10.01.2025****
Sozialversicherung*****23.12.202429.01.2025

* Für den abgelaufenen Monat.
** Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr, bei Jahreszahlern für das vorangegangene Kalenderjahr.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
**** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 19.12.2024/27.01.2025, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Newspaper !

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Leistungsverzeichnis: Was Unternehmen dazu wissen müssen

Im Leistungsverzeichnis finden Anbieter sämt­liche Infor­ma­tio­nen zu einem Auftrag. So er­halten sie eine Basis für ihre Kalku­lation. Das Leistungs­verzeichnis ist wesent­licher Bestand­teil der Leistungs­beschrei­bung und kommt aus dem Ver­gabe­recht.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Das Gesetz zum Schutz von Geschäfts­geheimnissen (GeschGehG) stammt aus dem Jahr 2019 und setzt eine EU-Richt­linie mit dem Ziel um, vertrau­liches Know-how und vertrau­liche Geschäfts­informationen vor un­berech­tigtem Zugriff zu schützen. Es will aber gleich­zeitig auch Wett­bewerb und Inno­vation fördern.

Auftragsbestätigung schreiben und Sicherheit schaffen

Ist ein Auftrag erteilt, sollten Unter­nehmen ihrer Kundin oder ihrem Kunden eine Auftrags­bestätigung zusenden. Denn die Zusam­men­fassung aller rele­vanten Infor­ma­tionen schafft Sicher­heit für beide Vertrags­partner. Dies gilt auch, wenn gesetz­lich kein solches Doku­ment verlangt wird.

Gewährleistung, Garantie und Nachbesserung

Unternehmen sowie Ver­­brau­­cher­­innen und Verbraucher sind häufig unsicher, was die gesetzliche Gewähr­­­­­leistung anbelangt. Das liegt unter anderem daran, dass hier das Recht unlängst geändert wurde, und außerdem unter­­schiedliche Regel­ungen für Geschäfts- und Privatkunden gelten.

Videos

Homeoffice und mobiles Arbeiten

Auch künftig wird das Homeoffice oder das mobile Arbeiten möglich sein. Arbeitsrechtlich sind diese Formen allerdings nur punktuell geregelt. Deshalb sollte sich die Unternehmensleitung intensiv damit beschäftigen – dieses Video gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Midijobs und Übergangsbereich

Wo der Minijob aufhört, beginnt der Midijob. Er endet, wenn der Verdienst im Schnitt 1.600 Euro übersteigt. Doch auch hier sind die Details wichtig. Deshalb sollte unbedingt die Steuerkanzlei miteinbezogen werden.

Testament

Juristen schätzen, dass 90 Prozent aller Testamente unwirksam sind. Damit Ihre Unternehmensnachfolge und die Verteilung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne geregelt werden, gibt es einiges zu beachten.
Auf dem Weg zum Unternehmer?

Wir helfen Ihnen gern von Anfang an. Beim Start-up oder in der Unternehmensnachfolge.

Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
Aachener Str 340 – 346 B
50933 Köln

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