Spenden anlässlich Hochwasserhilfe sind absetzbar
In Teilen Süddeutschlands haben viele Menschen durch die heftigen Unwetter und die folgenden Überflutungen Schäden erlitten. Hilfsorganisationen sind überall dort zur Stelle,
STEUERBERATUNG SABINE THIELER
zuhören – verstehen – kümmern
Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.
In Teilen Süddeutschlands haben viele Menschen durch die heftigen Unwetter und die folgenden Überflutungen Schäden erlitten. Hilfsorganisationen sind überall dort zur Stelle,
Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen
Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der steuerlichen Auswirkung von abgeschlossenen Vereinbarungen über die Gewährung von Pensionszusagen an Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH zu
Liebe Mandanten,
das Jahr 2023 geht mit schnellen Schritten dem Ende zu.
Das neue Jahr steht schon mit wichtigen Änderungen und Herausforderungen vor der Tür, die auch Sie betreffen. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
Sprechen Sie uns gerne an.
Wie wünschen Ihnen eine ruhige Adventszeit.
Einen Überblick über das Wichtigste zum Jahreswechsel können Sie mit einem Klick auf den Button downloaden.
Steuerart | Fälligkeit Juli 24 | Fälligkeit August 24 |
---|---|---|
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.07.2024* | 12.08.2024** |
Umsatzsteuer | 10.07.2024*** | 12.08.2024**** |
Gewerbesteuer/Grundsteuer | entfällt | 15.08.2024***** |
Sozialversicherung****** | 29.07.2024 | 28.08.2024 |
*Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
** Für den abgelaufenen Monat.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
**** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
***** In den Bundesländern und Regionen, in denen der 15.08.2024 ein gesetzlicher Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, wird die Steuer am 16.08.2024 fällig.
****** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.07.2024/263.08.2024, jeweils 0 Uhr) vorliegen.
Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige
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Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
Aachener Str 340 – 346 B
50933 Köln