STEUERBERATUNG SABINE THIELER

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Auf dieser Seite haben wir für Sie Nützliches und Interessantes aus den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Wirtschaft, Unternehmensführung und Innovationen zusammengestellt: Dateien zum Download, Links auf interessante Zeitungsartikel, Videos und anstehende Termine.

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Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit März 23Fälligkeit April 23
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.03.2023*11.04.2023**
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlagentfällt10.03.2023
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlagentfällt10.03.2023
Umsatzsteuer10.03.2023***11.04.2023****
Sozialversicherung*****29.03.202326.04.2023

* Für den abgelaufenen Monat.
** Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
**** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern (ohne Dauerfristverlängerung) für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 27.03.2023/24.04.2023, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

Newspaper !

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Mit Sonderausgaben lässt sich die Steuer deutlich senken

Un­ter­halts­leis­tun­gen, Kir­chen­steuer oder Bei­trä­ge für Alters­vor­sor­ge, Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­cherung min­dern als Son­der­aus­ga­ben die Steu­er. Auch Spen­den, pri­va­te Ver­sich­erungen und das Schul­geld der Kin­der las­sen sich bei der Ein­kommen­steu­er an­set­zen.

Digitale Arbeitszeit­erfassung für bessere Unternehmensführung

Eine digitale Ar­­­beits­­­zeit­­­er­­­fas­­­sung über elek­tro­ni­sche Tools gibt die EU-Richt­li­nie nicht vor, aber ei­ne Pflicht zur Auf­zeich­nung. Nach neu­en Ur­tei­len soll­ten Un­ter­neh­men mit ih­rer Rechts­an­walts­kan­zlei klä­ren, was genau sie künf­tig zu tun haben.

Steuerbefreiung für viele Photovoltaikanlagen

Die Ein­spei­sung und der Ei­gen­ver­brauch von So­lar­strom ist für Be­trei­ber vie­ler Pho­to­vol­taik­an­la­gen rück­wir­kend ab 2022 steu­er­frei. Für Lie­fe­rung und In­stall­ation von So­lar­panels und Strom­spei­chern fällt ab 2023 kei­ne Um­satz­steuer mehr an. Doch die Tücke steckt im De­tail.

Urlaub verfällt ohne aus­drück­li­che Erinnerung kaum noch

Durch neue BAG-Urteile ver­fällt Ur­laub kaum noch au­to­ma­tisch. Der Ver­fall der Ur­laubs­ta­ge setzt voraus, dass Be­trof­fe­ne ih­ren An­spruch ken­nen. Bet­rie­be brau­chen ei­nen Über­blick über ak­tu­el­le Ur­laubs­an­sprü­che und müs­sen Hin­wei­se zum Ver­fall dokumentieren.

Videothek

Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, können Unternehmen über mehrere Jahre hinweg die Steuerlast senken und Rücklagen bilden. So lassen sich Investitionen finanzieren. Dieses Video zeigt, was dabei zu beachten ist.

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe ist von fast jedem Unternehmen zu zahlen. Ob Sie auch betroffen sind, sehen Sie hier.

Scheinselbständigkeit

Was Sie beachten müssen, wenn Sie regelmäßig Aufträge an denselben Freiberufler, Solo-Selbständigen oder Kleinunternehmer vergeben – schnell kann das als Scheinselbständigkeit eingestuft werden. Und richtig teuer werden!
Auf dem Weg zum Unternehmer?

Wir helfen Ihnen gern von Anfang an. Beim Start-up oder in der Unternehmensnachfolge.

Steuerberatung Sabine Thieler
Diplom Finanzwirtin Sabine Thieler Steuerberaterin
Neumarkt 1D
50667 Köln