Gesetzliche Neuregelungen im April 2024

Ab April 2024 steigt die vorübergehend auf sieben Prozent gesenkte Mehrwertsteuer
auf Gas und Fernwärme wieder auf die normalen 19 Prozent an. Bereits zum
01.01.2024 war die Strom- und Gaspreisbremse weggefallen.

Bisher lag die Einkommensgrenze, die den Anspruch auf Elterngeld begründet, für
Ehepaare bei 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Bei Nachwuchs, der nach
dem 01.04.2024 geboren wird, sinkt die Einkommensgrenze auf 200.000 Euro. Nach
Angaben des Bundesfamilienministeriums ist diese Grenze auch für Alleinerziehende
geplant (bisher 250.00 Euro). Ab April 2025 soll es eine weitere Senkung der
Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro geben.

Das Qualifizierungsgeld ist eine neue Förderung, die von Arbeitgebern ab sofort für
Beschäftigte beantragt werden kann. Man erhält es aber frühestens ab dem 01.04.2024.

Auszug aus der aktuellen Mandanten-Monatsinformation der DATEV, die auf dieser Website ebenfalls zum Download zur Verfügung steht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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